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Kurz gesagt: In Praxen und Pflegeeinrichtungen passen zwei Stellen: Anfragenannahme und Dokumentenrecherche. Gesundheitsdaten gehören zur Datenklasse „sensibel“: Die Stellen laufen bei Ihnen im Haus, in unserer Cloud nur auf Ihre ausdrückliche Wahl, zur Bearbeitung gehen Inhalte nur an einen KI-Endpunkt in der EU, der nichts speichert. Es gelten Art. 9 DSGVO und die Schweigepflicht nach § 203 StGB; die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist Teil unseres Vertrags. Die Grenze ist fest: Was medizinisch zu bewerten ist, bleibt bei Ärztin oder Arzt; Gesundheitsdaten wertet die Stelle nicht aus.
Praxen und Pflegeeinrichtungen arbeiten mit Daten, die zu den empfindlichsten gehören, die eine Organisation führt. Gleichzeitig bindet die Verwaltung um den Behandlungsvorgang herum viel Zeit am Tresen und im Postfach. Die Stellen arbeiten deshalb ausschließlich an dieser Verwaltung.
Was hier liegen bleibt
- Rezept- und Überweisungsanfragen aus Postfach und Praxisportal
- Rückrufwünsche ohne festen Ansprechpartner
- Suche nach Einwilligungen, Verträgen und Nachweisen in der Ablage
- Anfragen von Kostenträgern und Behörden mit Frist
Welche Stellen hier passen
Timo (AI), AM-003, Support-Triage. Er legt Mails und Portalnachrichten als Vorgang an, erkennt Patientin oder Patient und Anliegen aus den Angaben der Absender und sortiert nach Vorgangsart, nicht nach medizinischer Dringlichkeit. Rezept- und Überweisungsanfragen legt er vollständig vor, ohne inhaltliche Prüfung. Anfragen von Behörden, Anwälten und Presse gehen unbeantwortet an die Leitung, Anfragen von Kostenträgern mit genannter Frist ebenso.
Anton (AI), AM-005, Dokumentenrecherche. Er durchsucht die ausdrücklich freigegebenen Ablagen auf Fileserver und in SharePoint nach Verträgen, Einwilligungen und Nachweisen und nennt zu jeder Aussage Pfad, Dateiname und Seite. Personallaufwerke und die Patientendokumentation gehören nicht zu den freigegebenen Ablagen. Er ändert, verschiebt und löscht keine Datei.
Wo die Grenze liegt
Drei Handlungen übernimmt keine Stelle in dieser Branche:
| Handlung | Warum nicht |
|---|---|
| Diagnose oder Verdachtsäußerung | ärztliche Tätigkeit, liegt außerhalb jeder Stellenbeschreibung |
| Einschätzung der Dringlichkeit, Triage | setzt medizinische Bewertung voraus und wäre nach Medizinprodukterecht und KI-Verordnung gesondert zu bewerten |
| Auswertung von Gesundheitsdaten | übernimmt keine Stelle; Befunde und Pflegedokumentation aus Ihren Systemen gibt der Connector nicht weiter |
Auch das Patiententelefon übernimmt keine Stelle. Am Telefon arbeiten unsere Stellen nur mit Daten der Klasse „normal“, und am Patiententelefon fallen Gesundheitsdaten an.
Was in dieser Branche rechtlich dazukommt
Gesundheitsdaten. Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, solange keine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO greift. Für die Behandlung selbst trägt regelmäßig Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 DSGVO, der die Verarbeitung unter Berufsgeheimnis voraussetzt. Mails und Portalnachrichten von Patientinnen und Patienten enthalten Gesundheitsangaben, auch wenn die Stelle sie nicht auswertet. Sie gehören deshalb zur Datenklasse „sensibel“. Befunde, Diagnosen, Laborwerte und Pflegedokumentation aus Ihren Systemen gibt der Connector gar nicht erst weiter.
Schweigepflicht. § 203 Abs. 1 StGB stellt das unbefugte Offenbaren eines Patientengeheimnisses unter Strafe. Die Pflicht trifft die Berufsträgerin und den Berufsträger, nicht das KI-System. Verantwortlich bleibt die Praxis oder die Einrichtung als Betreiberin.
§ 203 Abs. 3 StGB erlaubt das Offenbaren gegenüber mitwirkenden Personen, soweit es für deren Tätigkeit erforderlich ist, und verpflichtet die schweigepflichtige Person, diese Personen zur Geheimhaltung anzuhalten. Nach § 203 Abs. 4 StGB ist die mitwirkende Person selbst strafbar, wenn sie das Geheimnis offenbart.
Auftragsverarbeitung mit besonderen Garantien. Neben dem Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB Teil unseres Vertrags. Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO werden am Risiko besonderer Kategorien ausgerichtet: getrennte Mandanten, Rechte auf den Vorgang begrenzt, vollständige Protokollierung. Eine Nutzung der Inhalte zum Training von Modellen findet nicht statt, das steht in jeder Akte.
Datenklasse „sensibel“. Für diese Klasse laufen die Stellen auf einem Server bei Ihnen im Haus (Hybrid), in unserer Cloud in Deutschland nur, wenn Sie das ausdrücklich wählen. Zur Bearbeitung gehen Inhalte nur an einen KI-Endpunkt in der EU, der nichts speichert, und sensible Inhalte zeigt die Stelle nur im Dashboard, nicht per Mail oder in Teams. Für Inhalte in Microsoft 365 hängt der Speicherort am Tenant; er wird beim Einrichten ausgelesen und in der Akte festgehalten.
Meldepflicht. Wird ein Datenschutzverstoß bekannt, läuft die Frist aus Art. 33 DSGVO ab Kenntnis. Wird er bei uns bekannt, informieren wir Sie als Auftragsverarbeiter unverzüglich, unser Ziel sind 24 Stunden; die Meldung an die Aufsichtsbehörde machen Sie. Meldet jemand der Praxis eine Datenpanne per Mail, legt die Stelle den Vorgang ohne Vorsortierung sofort der Leitung vor. In der Praxis gehört das zu den Weisungsgrenzen der Stelle.
Wie die Einrichtung hier abläuft
Angebunden werden Postfach und Praxisportal über je einen Connector, dazu die freigegebenen Ablagen auf dem Fileserver oder in Microsoft 365. Für das Praxisverwaltungssystem bauen wir einen Connector, der nur die Stammdaten weitergibt, die zur Zuordnung nötig sind. Lässt sich das im System nicht so begrenzen, wird die Stelle nicht besetzt.
Jede Stelle bekommt ein eigenes Dienstkonto mit eigener Kennung. Freigegeben wird es von der Praxisleitung oder der Pflegedienstleitung, gemeinsam mit der Person, die die Schweigepflicht trägt.
Mit echten Daten arbeitet eine Stelle erst, wenn diese Punkte erledigt sind, auch für den Schattenbetrieb:
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit TOM-Anlage, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist Teil davon
- Ihre Folgenabschätzung, mit unserer vorausgefüllten Vorlage, und Ihre Datenschutzinformation
- Ihr Datenschutzbeauftragter ist angehört
- Ihre Arbeitnehmervertretung ist beteiligt, ob Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung; eine Vorlage für die Betriebsvereinbarung liefern wir mit
Was Ihre IT dafür tun muss, steht auf der Seite des jeweiligen Systems; den Aufwand nennen wir nach der Aufnahme. Die Einarbeitung läuft in fünf Stufen je Tätigkeitsart, den Aufstieg entscheidet ein Mensch anhand der Kennzahlen. Das Verfahren steht unter Wie eine Stelle entsteht, die Weisungsgrenzen unter Leitplanken, der laufende Betrieb unter Betrieb.
Häufige Fragen
Darf ein Agent eine Rezeptanfrage bearbeiten?
Die Stelle nimmt sie auf, ordnet sie anhand der Stammdaten der Patientin oder dem Patienten zu und legt sie der Ärztin oder dem Arzt im Dashboard zur Entscheidung vor. Die Stelle prüft nicht, ob ein Rezept ausgestellt werden darf, und stellt keines aus. Die Entscheidung über eine Verordnung ist ärztliche Tätigkeit.
Darf der Agent die Dringlichkeit eines Anliegens bewerten?
Nein. Eine Einschätzung der medizinischen Dringlichkeit ist Triage und wird von keiner Stelle übernommen. Schreibt jemand von akuten Beschwerden, legt die Stelle den Vorgang ohne Bewertung sofort der Praxis vor.
Wie verträgt sich die Schweigepflicht mit einem externen Anbieter?
§ 203 Abs. 3 StGB lässt das Offenbaren gegenüber mitwirkenden Personen zu, soweit es für deren Tätigkeit erforderlich ist, und verlangt, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Nach § 203 Abs. 4 StGB macht sich die mitwirkende Person selbst strafbar, wenn sie das Geheimnis offenbart. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist Teil unseres Vertrags und liegt der Auftragsverarbeitung bei.
Welche Daten sind für die Stelle ausgeschlossen?
In der Akte von Anton sind Ablagen mit Befunden, Diagnosen, Laborwerten, Medikation und Pflegedokumentation technisch ausgeschlossen, nicht nur organisatorisch. Aus Ihren Fachsystemen gibt der Connector diese Daten keiner Stelle weiter. Was Patientinnen und Patienten selbst in eine Mail schreiben, regelt die Akte von Timo. Vorgänge mit Gesundheitsangaben bearbeitet er nicht weiter; sie gehen an die zuständige Person im Haus. Kann das Postfach Gesundheitsangaben enthalten, gilt es als sensible Datenquelle.
Gilt das auch für Pflegeeinrichtungen?
Ja. § 203 Abs. 1 StGB erfasst neben Ärzten auch Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, dazu zählen Pflegefachkräfte. Für die Einrichtung gelten deshalb dieselbe Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dieselbe Datenklasse „sensibel“; Befunde und Pflegedokumentation gibt der Connector auch dort nicht weiter.
Quellen
- Art. 9 DSGVO, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeitung
- Art. 32 DSGVO, Sicherheit der Verarbeitung
- § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
- Art. 33 DSGVO, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 87 BetrVG, Mitbestimmungsrechte