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WERKZEUGE

Muss der Betriebs­rat zustimmen?

Bild: KI-generiert

Fünf Fragen zu Arbeitnehmervertretung, Beschäftigtendaten, Überwachung, Auswahl und Arbeitsabläufen. Am Ende steht, welche Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz berührt sind. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.

Erstens: gibt es eine Arbeitnehmervertretung?
Zweitens: verarbeitet die Stelle Daten über Beschäftigte, etwa wer wann einen Vorgang bearbeitet hat?
Drittens: könnte man aus Protokollen oder Auswertungen Leistung oder Verhalten einzelner Beschäftigter ablesen?
Viertens: wählt die Stelle bei Einstellung, Versetzung oder Kündigung aus oder bewertet sie?
Fünftens: ändern sich Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze?

Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob die Stelle besetzt werden kann, klären wir an Ihren Systemen und Ihren Fällen, im Erstgespräch.