# KI und Schweigepflicht: § 203 StGB für Kanzlei und Praxis

Quelle: https://ai-mitarbeiter.pro/ki-und-schweigepflicht/
Aktualisiert: 5. Oktober 2026
Anbieter: Datenschutzfabrik (Datenschutzfabrik UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal)

**Kurz gesagt:** Berufsgeheimnisträger dürfen Geheimnisse an mitwirkende Personen offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist, und müssen sie zur Geheimhaltung verpflichten (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Die Pflicht trifft den Berufsträger und die mitwirkende Person, nicht das KI-System. Für Steuerberater konkretisiert § 62a StBerG, für Anwälte § 43e BRAO die Anforderungen an Dienstleister: Textform, Belehrung, Beschränkung auf das Erforderliche.

Rechtsstand: 28. September 2026.

Kanzleien und Praxen arbeiten mit Geheimnissen, die ihnen anvertraut wurden. Wer dort eine Stelle einsetzt, muss zwei Fragen getrennt beantworten: die datenschutzrechtliche nach Art. 28 DSGVO und die berufsrechtliche nach § 203 StGB und dem jeweiligen Berufsgesetz. Diese Seite behandelt die zweite.

## § 203 StGB in drei Sätzen

1. Wer als Arzt, Angehöriger eines anderen Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung, Rechtsanwalt, Steuerberater oder in einem der anderen in Abs. 1 genannten Berufe ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das ihm in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, wird bestraft (Abs. 1).
2. Gegenüber sonstigen Personen, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, darf er Geheimnisse offenbaren, soweit das für die Inanspruchnahme ihrer Tätigkeit erforderlich ist (Abs. 3 Satz 2).
3. Offenbart die mitwirkende Person das Geheimnis unbefugt, ist sie selbst strafbar (Abs. 4 Satz 1), und der Berufsträger ebenso, wenn er nicht dafür gesorgt hat, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet wurde (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1).

Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Handeln gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren (Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6).

Die Pflicht trifft Menschen: den Berufsträger und die mitwirkende Person. Ein KI-System ist keine Person und kann weder verpflichtet werden noch sich strafbar machen. Mitwirkende Personen sind der Dienstleister, der die Stelle bereitstellt und technisch betreut, und seine Beschäftigten, soweit sie mit ihr zu tun haben. Setzt er seinerseits weitere Personen ein, etwa einen Hoster oder den KI-Anbieter, gilt dasselbe eine Stufe weiter: Die Offenbarung an sie ist nach Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 zulässig, und er muss sie nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 zur Geheimhaltung verpflichten.

## Mitwirkende Personen und Dienstleister: § 62a StBerG, § 43e BRAO

Für Steuerberater und Rechtsanwälte konkretisieren die Berufsgesetze, was bei einem Dienstleister zu tun ist. Die Verschwiegenheitspflicht selbst steht in § 57 Abs. 1 StBerG und § 43a Abs. 2 BRAO. § 62a StBerG und § 43e BRAO sind weitgehend wortgleich:

| Abs. | Anforderung |
|---|---|
| 1 | Zugang zu geschützten Tatsachen nur, soweit für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich |
| 2 | Dienstleister sorgfältig auswählen; Zusammenarbeit unverzüglich beenden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden |
| 3 Nr. 1 | Vertrag in Textform; Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen |
| 3 Nr. 2 | Dienstleister verschafft sich nur die Kenntnis, die zur Vertragserfüllung erforderlich ist |
| 3 Nr. 3 | festlegen, ob weitere Personen herangezogen werden dürfen; diese in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten |
| 4 | Dienstleistung im Ausland nur bei vergleichbarem Schutz der Geheimnisse, es sei denn, der Schutz gebietet das nicht |
| 5 | Dienstleistung, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dient: nur mit Einwilligung des Mandanten |
| 8 | Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt |

Welche Stelle unter Abs. 5 fällt, gehört in die Prüfung vor der Einrichtung. Eine Stelle für die eigene Verwaltung der Kanzlei dient einem anderen Zweck als eine Stelle, die Unterlagen eines bestimmten Mandanten bearbeitet.

Für Ärzte und andere Heilberufe gibt es keine bundesrechtliche Norm dieser Art. Es gilt § 203 StGB, dazu das Berufsrecht der jeweiligen Kammer.

## Was in der Akte stehen muss

Aus Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 folgt der Grundsatz: Die Stelle sieht nur, was sie für ihren Vorgang braucht. Das lässt sich nur prüfen, wenn es aufgeschrieben ist. Drei Angaben tragen die Prüfung:

| Angabe | Norm | Beispiel aus den Akten |
|---|---|---|
| Datenarten: was die Stelle verarbeitet | § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 62a Abs. 1 StBerG: nur das Erforderliche | [Timo (AI)](/belegschaft/am-003-support-triage/) verarbeitet Ticket-, Anlagen- und Vertragsdaten; Personenbezug entsteht über die Absender im Support-Postfach |
| Ausschluss: was sie nicht sieht, technisch statt organisatorisch | § 62a Abs. 3 Nr. 2 StBerG | [Anton (AI)](/belegschaft/am-005-dokumentenrecherche/): Ablagen mit Befunden, Diagnosen, Laborwerten, Medikation und Pflegedokumentation technisch ausgeschlossen, die Freigabe ist auf Ordnerebene gesetzt |
| Ort: wo verarbeitet wird | § 62a Abs. 4 StBerG, § 43e Abs. 4 BRAO | für sensible Daten: Gespeichert bei Ihnen (Hybrid), in unserer Cloud in Deutschland nur auf Ihre ausdrückliche Wahl; bearbeitet nur über einen EU-Endpunkt des KI-Anbieters ohne Speicherung. Inhalte nur im Dashboard. Laufen die Hinweise über Slack oder Teams, steht der US- oder Konzernbezug im Kanal-Register |

Zwei weitere Angaben gehören dazu. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 62a StBerG, § 43e BRAO und § 203 StGB ist Teil unseres Vertrags und liegt der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bei. Und die Weisungsgrenze sagt, wann die Stelle einen Vorgang ohne Bearbeitung an einen Menschen weitergibt.

[Anton (AI)](/belegschaft/am-005-dokumentenrecherche/) zeigt, wie ein Ausschluss technisch aussieht. Er durchsucht nur die freigegebenen Ablagen auf Fileserver und in SharePoint. Die Freigabe ist auf Ordnerebene gesetzt, nicht per Suchfilter. Ablagen mit Befunden, Diagnosen, Laborwerten, Medikation und Pflegedokumentation sind technisch ausgeschlossen, ebenso Personal-, Lohn- und Bewerberlaufwerke. Fundstellen gibt er nicht an Empfänger außerhalb des Vorgangs weiter.

Timo (AI) zeigt die Weisungsgrenze. Einen Vorgang mit Gesundheitsangaben bearbeitet er nicht weiter und gibt ihn an die zuständige Person im Haus; kann das Postfach solche Angaben enthalten, gilt es als sensible Datenquelle. Anfragen von Behörden, Anwälten und Presse legt er vor.

Am Telefon arbeiten unsere Stellen nur mit Daten der Klasse „normal“. Für Gespräche, in denen Mandanten- oder Patientengeheimnisse anfallen, setzen wir keine Stelle am Telefon ein.

## Praxis, Kanzlei, Pflege

Die Branchen unterscheiden sich darin, welche Geheimnisse anfallen und welches Berufsgesetz neben § 203 StGB gilt.

| Branche | Berufsgeheimnis | Zusätzlich | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Steuerberatung | § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 57 Abs. 1 StBerG | § 62a StBerG für Dienstleister | [Steuerberatung](/branchen/steuerberatung/) |
| Rechtsanwaltskanzlei | § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO | § 43e BRAO für Dienstleister | |
| Arztpraxis, Pflege | § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB | Art. 9 DSGVO für Gesundheitsdaten, Berufsrecht der Kammer | [Gesundheit](/branchen/gesundheit/) |

In allen drei Fällen arbeiten die Stellen an der Verwaltung um den Beruf herum, etwa an Eingängen und Ablagen. Die berufliche Entscheidung bleibt beim Berufsträger. Anton (AI) etwa bewertet keine Klausel rechtlich, auch nicht als Einschätzung. Welcher Vorgang in Kanzlei oder Praxis sich für eine Stelle eignet, zeigt der [Stellen-Finder](/pruefen/stellen-finder/).

Welche Rechtsgrundlage die Verarbeitung von Beschäftigtendaten in Kanzlei oder Praxis trägt, steht unter [KI und Beschäftigtendaten](/ki-und-beschaeftigtendaten/). Wann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eine Folgenabschätzung verlangt, steht unter [DSFA für KI](/dsfa-fuer-ki/).

## Häufige Fragen

### Ist das KI-System selbst an die Schweigepflicht gebunden?

Nein. § 203 StGB richtet sich an Menschen: den Berufsträger nach Abs. 1 und die mitwirkende Person nach Abs. 4. Ein KI-System ist keine Person. Gebunden sind der Dienstleister, der es bereitstellt und technisch betreut, und seine Beschäftigten, die als mitwirkende Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

### Braucht die Kanzlei die Einwilligung jedes Mandanten?

Nicht für jede Dienstleistung. Nach § 62a Abs. 1 StBerG und § 43e Abs. 1 BRAO genügt es, dass der Zugang für die Dienstleistung erforderlich ist und die Anforderungen aus Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Dient die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, verlangt Abs. 5 zusätzlich die Einwilligung des Mandanten.

### Darf die Stelle im Ausland laufen?

Nach § 62a Abs. 4 StBerG und § 43e Abs. 4 BRAO nur, wenn der Schutz der Geheimnisse dort dem Schutz im Inland vergleichbar ist, es sei denn, der Schutz der Geheimnisse gebietet das nicht. Bei uns gelten Mandanten- und Patientengeheimnisse als sensible Daten: Sie liegen bei Ihnen im Haus oder, nur auf Ihre ausdrückliche Wahl, in unserer Cloud in Deutschland. Zur Bearbeitung gehen sie nur an einen EU-Endpunkt des KI-Anbieters ohne Speicherung, und über Slack oder Teams läuft nur ein Hinweis mit Vorgangsnummer und Link. Anbieter und Ort des KI-Endpunkts und jedes Kanals stehen in den Unterlagen und sind nach Abs. 4 gesondert zu prüfen.

### Ersetzt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung die Verpflichtung nach § 203?

Nein. Art. 28 DSGVO regelt den Datenschutz, § 203 StGB und die Berufsgesetze regeln das Berufsgeheimnis. Beide Anforderungen können in einem Vertragswerk stehen, müssen aber beide erfüllt sein; § 62a Abs. 8 StBerG und § 43e Abs. 8 BRAO lassen den Datenschutz ausdrücklich unberührt.

## Quellen

- [§ 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html)
- [§ 57 StBerG, Allgemeine Berufspflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__57.html)
- [§ 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__62a.html)
- [§ 43a BRAO, Grundpflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html)
- [§ 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43e.html)
- [Art. 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter](https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/)

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Bei Zitaten bitte Quelle nennen: ai-mitarbeiter.pro, https://ai-mitarbeiter.pro/ki-und-schweigepflicht/
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